Im letzten Teil dieser Serie führen wir Teil 2 fort. Selbst Vereinsfunktionären dürften die eine oder andere Geschichte nicht bewusst sein. Sicherlich werden die Vorschriften im Sicherheitsbereich nicht überall zu hundert Prozent eingehalten. Aus diesem Grund lohnt ein weiterer Blick in die Welt der Sicherheitsstandards auf Fußballplätzen. 

Wie im Teil 2 erwähnt, dürfen auch Ersatzbänke nicht im „hindernisfreien Raum“ aufgestellt sein. Darüber hinaus gibt es weitere Vorgaben: Die Oberfläche muss aus korrosionsbeständigen Materialien beschaffen sein. Scharfe Ecken oder herausstehende Nägel würden bei einem Unfall zur Haftung führen. Wie bei Toren dürfen Ersatzbänke nicht in Kippgefahr geraten. Nur bei Einhaltung dieser Auflagen besteht für die Beteiligten „Rund-um-Schutz“, auch vor Niederschlag, sofern die Sitzgelegenheiten mit einem Dach überzogen sind.

Ein Rasenplatz erfordert im Jahresturnus viel Pflege. Hierfür bedienen sich die Platzwarte der Unterstützung unterschiedlichster Maschinen. Experte Christian Oppel, der in Auftrag der Stadt Würzburg für die Sportplatzpflege zuständig ist, wies deshalb auf praktische Anfahrtswege hin. Den letzten Schritt zum Platz erschweren manchmal Barrieren oder Banden. Zwar gibt es eine Vorschrift über eine Mindestöffnung von 0,9 Metern, doch die stellt sich in der Praxis oftmals als zu schmal dar. Das Heben von Gegenständen über die Barrieren birgt immer eine Unfallgefahr. Diese kann vor Errichtung mit Weitblick aus dem Weg zu geräumt werden. Natürlich können auch die benötigten Sachen beschädigt werden. Völlig klar ist, dass auch die Banden nicht scharfkantig und mit einer runden oder abgerundeten Ausführung verarbeitet sein müssen.

Ohne künstliche Beleuchtung wäre der Ablauf von Trainingseinheiten in einem „normalen“ Fußballklub kaum vorstellbar. Durch eine Vielzahl an Mannschaften könnte ein Verein nicht nur auf die frühen Abendstunden in der Herbst- und Winterzeit ausweichen. Flutlichtmasten gewährleisten einen zeitlich unabhängigen Trainings- und Spielbetrieb. Die Installation durch eine Fachfirma macht absolut Sinn. Wichtig für die Vereine ist allerdings auch die Einhaltung von regelmäßigen Wartungen. Nur darüber können die „lichttechnischen Anforderungen an Sportplatzbeleuchtungsanlangen“ gesichert werden. Ein Abfall der Lichtstärke unter 80 Prozent erfordert eine Reparatur durch einen Elektrofachmann. Der Profi muss beim Bau natürlich auch die Standsicherheit durch die Fundamente berücksichtigen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind regelmäßige Kontrollen von Nöten.

Eine ganz besondere Unfallgefahr strahlte die neue Flutlichtanlage des FSV Frankfurt damals aus. Die Lizenz für die 2. oder 3. Liga gab es nur bei einer Mindesthelligkeit von 800 Lux. Diese blendete allerdings die Autofahrer auf der benachbarten Autobahn und erhöhte das Unfallrisiko. Als Übergangslösung galt auf einem kurzen Streckenabschnitt durch Klappschilder das Tempolimit von 60km/h während dem Spielbetrieb. Die finale Idee war die Anbringung von seitlichen Schildern an den Lampen, die den Lichtkegel bündeln. Dieser Aufwand machte 350.000 Euro aus, aber seitdem darf im Stadion am Bornheimer Hang zu jeder Tages- und Nachtzeit wieder gekickt werden.

Foto oben: Florian Geiger